OLG Hamm - Beschluss vom 03.09.2009
2 Ss OWi 611/09
Normen:
OWiG § 80;
Vorinstanzen:
AG Recklinghausen, vom 12.12.2008

Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Überschreiten Urteilsabsetzungsfrist[Erkrankung des Richters]

OLG Hamm, Beschluss vom 03.09.2009 - Aktenzeichen 2 Ss OWi 611/09

DRsp Nr. 2009/25907

Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Überschreiten Urteilsabsetzungsfrist[Erkrankung des Richters]

Allein der Umstand, dass die Urteilsabsetzungsfrist in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen einer unvorhersehbaren Erkrankung des erkennenden Einzelrichters nicht eingehalten ist, gebietet nicht die Zulassung der Rechtsbeschwerde.

Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wird auf Kosten des Betroffenen (§§ 46 Abs. 1 OWiG, 473 Abs. 1 StPO) als unbegründet verworfen.

Normenkette:

OWiG § 80;

Gründe:

I.