Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob das beklagte Finanzamt (FA) das Wohnmobil des Klägers zutreffend besteuert hat.
Der Kläger ist Halter des Wohnmobils mit dem amtlichen Kennzeichen ..... Das zulässige Gesamtgewicht des Wohnmobils beträgt 5.850 kg.
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