OLG Naumburg - Urteil vom 18.03.2004
4 U 177/03
Normen:
StVG § 17 ; StVG § 7 Abs. 1 ; StVG § 7 Abs. 2 ; BGB § 291 ; BGB § 288 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2004, 1545
OLGReport-Naumburg 2004, 352
Vorinstanzen:
LG Magdeburg - 10 O 381/03 - 14.11.2003, vom - Vorinstanzaktenzeichen

Zur Betriebsgefahr eines Feuerwehrfahrzeuges beim Überholen auf einer Landstraße

OLG Naumburg, Urteil vom 18.03.2004 - Aktenzeichen 4 U 177/03

DRsp Nr. 2004/11897

Zur Betriebsgefahr eines Feuerwehrfahrzeuges beim Überholen auf einer Landstraße

»Beim Überholen eines auf einer Landstraße langsam fahrenden Feuerwehrfahrzeugs (50-60 km/h) durch einen Pkw kann nicht ohne weitere Anhaltspunkte davon ausgegangen werden, dass die Betriebsgefahr des massereicheren und breiteren Fahrzeugs gänzlich zurücktritt.«

Normenkette:

StVG § 17 ; StVG § 7 Abs. 1 ; StVG § 7 Abs. 2 ; BGB § 291 ; BGB § 288 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Hinsichtlich des Sachverhalts nimmt der Senat auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil Bezug, § 540 Abs. 1 ZPO. Die Klägerin macht als Halterin und Eigentümerin eines Pkw Schadensersatzansprüche auf Grund eines Verkehrsunfalls geltend.