OLG Hamm - Beschluss vom 31.03.2010
I-11 U 338/09
Normen:
BGB § 839; GG Art. 34; StVZO § 47a a.F.;
Vorinstanzen:
LG Essen, vom 19.10.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 208/09

Zurückweisung von Schadensersatzansprüchen wegen Motorschäden bei einer Abgas-Sonderuntersuchung mangels Darlegung deren nicht fachgerechter Durchführung

OLG Hamm, Beschluss vom 31.03.2010 - Aktenzeichen I-11 U 338/09

DRsp Nr. 2011/1059

Zurückweisung von Schadensersatzansprüchen wegen Motorschäden bei einer Abgas-Sonderuntersuchung mangels Darlegung deren nicht fachgerechter Durchführung

Tenor

Der Kläger wird gemäß § 522 Abs. 2 S. 2 ZPO darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, seine Berufung gegen das am 19. Oktober 2009 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Essen gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO durch einstimmig gefassten Beschluss zurückzuweisen.

Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats.

Normenkette:

BGB § 839; GG Art. 34; StVZO § 47a a.F.;

Gründe

I.