Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die notwendigen Auslagen des Angeklagten im Revisionsverfahren, an das Amtsgericht Bremen - Schifffahrtsgericht - zurückverwiesen.
Die gerichtlichen Kosten des Revisionsverfahrens bleiben außer Ansatz.
I.
Das Amtsgericht Neustadt a. Rbge. hat den Angeklagten am 18. Mai 2015 wegen vorsätzlicher Trunkenheit im "Schiffsverkehr" zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 € verurteilt.
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