Der Nebenkläger, der eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags beantragt hatte, hat mit Schriftsatz vom 28. Dezember 1998 gegen das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 21. Dezember 1998 Revision eingelegt und gleichzeitig die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts begehrt. Diesen Antrag hat das Landgericht noch vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist dem Bundesgerichtshof übersandt.
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