I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 17. August 2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Homburg - Az. 16 C 233/88 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage als unzulässig abgewiesen wird.
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Klägerin zur Last.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|