Mandatssituation 13.4: Unübersichtliche Fahrbahn

Autor: Urbanik

Sachverhalt Checkliste Lösung Muster

Der Mandant erscheint mit einem Bußgeldbescheid. Ihm wird zur Last gelegt, fahrlässig bei unklarer Verkehrslage überholt und dabei eine Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, 296) überfahren zu haben. Es kam zum Unfall. Sie legen Einspruch ein und nehmen Akteneinsicht. Aus der Akte ergibt sich, dass der Mandant an einer Fahrzeugkolonne vorbeigefahren ist. Diese hat sich gebildet, weil das erste Fahrzeug der Kolonne angehalten hat, um einem anderen Fahrzeugführer das Rückwärtsausparken aus einer Parkbucht vor einem Supermarkt zu ermöglichen. Die Fahrbahn war durch eine durchgezogene Linie geteilt (Zeichen 295), wobei die Fahrstreifen jeweils so breit waren, dass ein Überholen mit ausreichendem Seitenabstand und ohne Überfahren der durchgezogenen Linie möglich war. Der Mandant bestreitet, die durchgezogene Linie überfahren zu haben. Er wurde dabei auch nicht beobachtet. Allerdings war es so, dass gerade in dem Moment, als er das erste Fahrzeug der Kolonne passiert hat, auch das ausparkende Fahrzeug in die Fahrbahn eingefahren ist, wo es zum Zusammenstoß kam.

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Konnte wegen der örtlichen Verhältnisse objektiv nicht mit einem gefahrlosen Überholen gerechnet werden?

Konnte wegen des Verhaltens der vorausfahrenden Verkehrsteilnehmer nicht mit einem gefahrlosen Überholen gerechnet werden?