2.4 Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Autor: Sitter

Kostenübernahme

Ihre (Verkehrs-)Rechtsschutzversicherung übernimmt in nahezu allen Fällen die Kosten der Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts, sofern kein Vorsatz bestand. Vor allem, um "Waffengleichheit" herzustellen, trägt der Versicherer die Kosten eines Sachverständigengutachtens zur Überprüfung der Messung, wenn dies nach dem Vortrag des Rechtsanwalts zur Verteidigung erforderlich ist. Ausgenommen sind regelmäßig nur die Fahrtkosten des auswärtigen Verteidigers zum zuständigen Gericht und Verstöße im ruhenden Verkehr. Es kann vorkommen, dass Ihr Rechtsschutzversicherer entweder einen bestimmten Gutachter bestimmen will oder vorträgt, die Kosten für ein Gutachten wären gedeckelt. Dies ist nach der aktuellen Rechtsprechung nicht erlaubt.

Mehr dazu in Kapitel 2.A.2.6.