7.1 Der Inhalt der Fahrtenbuchauflage

Autor: Koehl

In der Praxis wird der Betroffene verpflichtet, ein Fahrtenbuch für ein bestimmtes Fahrzeug in einen bestimmten Zeitraum zu führen. Daneben treten die sogenannten Begleitverfügungen, nämlich der Übergang der Verpflichtung im Fall der Veräußerung oder Stilllegung des unter Angabe des Kennzeichens genannten Fahrzeug auf ein anderes, von der Behörde zu bestimmendes Fahrzeug, die Aushändigungsverpflichtung zu Prüfzwecken während der Dauer der Führung, die Aufbewahrungsverpflichtung nach Ablauf der Führungsdauer für einen weiteren bestimmten Zeitraum, die Aushändigungsverpflichtung zu Prüfzwecken nach Ablauf der Führungsdauer, die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit und die Androhung von Zwangsgeldern für den Fall der Nichterfüllung.