BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
zfs 1981, 199
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
AG Lüneburg, Urteil vom 16.04.1981 - Aktenzeichen 10 C 27/81
DRsp Nr. 2007/21840
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
1. Ein Schmerzensgeldanspruch besteht auch bei sogenannten Bagatellverletzungen.2. 250 DM [125 EUR] Schmerzensgeld für eine erwachsene Person aus Verkehrsunfall mit folgenden Verletzungen: Hautabschürfungen sowie Schwellung im Bereich der rechten Ellenbogenspitze.
Normenkette:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;