OLG Bremen - Beschluß vom 24.05.1982
Ss 45/82
Normen:
PflVG § 6 Abs. 1 ;
Fundstellen:
VRS 63, 395

OLG Bremen - Beschluß vom 24.05.1982 (Ss 45/82) - DRsp Nr. 1994/8257

OLG Bremen, Beschluß vom 24.05.1982 - Aktenzeichen Ss 45/82

DRsp Nr. 1994/8257

Durch Veränderung eines Kleinkraftrades am Kolben, Zylinderkopf, Antriebsritzel und Vergaser zur Erzielung einer höheren Fahrgeschwindigkeit wird der Versicherungsvertrag nicht ohne weiteres hinfällig oder gegenstandslos. Hierdurch wird der Versicherungsvertrag lediglich nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften über die Gefahrerhöhung in der Weise umgestaltet, daß der Versicherer gemäß § 24 VVG berechtigt ist, den Versicherungsvertrag fristlos zu kündigen.

Normenkette:

PflVG § 6 Abs. 1 ;
Fundstellen
VRS 63, 395