VG Karlsruhe vom 18.07.1985
5 K 95/85
Normen:
StVG § 4 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NJW 1986, 2901
VBlBW 1986, 74

VG Karlsruhe - 18.07.1985 (5 K 95/85) - DRsp Nr. 1994/16050

VG Karlsruhe, vom 18.07.1985 - Aktenzeichen 5 K 95/85

DRsp Nr. 1994/16050

Auch ein Haschischkonsum, der nicht im Zusammenhang mit Verkehrs-Auffälligkeiten oder einer Rauschgift-Abhängigkeit (Sucht) steht, kann berechtigte Zweifel der Verkehrsbehörde an der Kraftfahreignung eines Haschischkonsumenten begründen und deshalb die Aufforderung zur Vorlage eines Gutachtens einer amtlich anerkannten medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle rechtfertigen.

Normenkette:

StVG § 4 Abs. 1 ;
Fundstellen
NJW 1986, 2901
VBlBW 1986, 74