ÖOGH - 19.03.1986 (8 Ob 81/857) - DRsp Nr. 1994/16084
ÖOGH, vom 19.03.1986 - Aktenzeichen 8 Ob 81/857
DRsp Nr. 1994/16084
Sind einem deutschen Angestellten aus einem Unfall in Österreich Ansprüche gegen den Schädiger auf Ersatz von Verdienstausfall entstanden, so ist der deutsche Arbeitgeber des Geschädigten berechtigt, die ihm abgetretenen Ansprüche vor österreichischen Gerichten geltend zu machen.