LAG Köln - Urteil vom 27.09.1989 (7 Sa 264/89) - DRsp Nr. 1994/16018
LAG Köln, Urteil vom 27.09.1989 - Aktenzeichen 7 Sa 264/89
DRsp Nr. 1994/16018
Überläßt der Arbeitnehmer die Lenkung eines Firmenfahrzeuges einem Dritten, so gilt für den Dritten die Haftungsbeschränkung nach den Grundsätzen über die gefahrgeneigte Tätigkeit nicht.