AG Frankfurt/Main - Urteil vom 16.06.1992 (32 C 2301/91)
Der geltend gemachte Nutzungsausfall läßt sich nicht aus § 249 BGB als Form der Naturalrestitution herleiten, da die Herstellung, hier die Beschaffung eines Ersatz-Farbfernsehgerätes für die zurückliegende Zeit nicht [...]