VG Ansbach - Gerichtsbescheid vom 02.03.1992 (Nr. AN 5 K 89.01375) - DRsp Nr. 1994/16030
VG Ansbach, Gerichtsbescheid vom 02.03.1992 - Aktenzeichen Nr. AN 5 K 89.01375
DRsp Nr. 1994/16030
1. Auf einem Truppenübungsplatz, der durch Militärfahrzeuge, insbesondere Panzer und andere Kettenfahrzeuge, eine jahrelange nachhaltige Schädigung erlitten hat, kann die Genehmigung einer motorsportlichen Veranstaltung (hier: Motocrossrennen) nicht mit dem Hinweis auf eine schützenswerte Vegetation in Randbereichen und auf wasserschutzrechtliche Belange versagt werden.2. Einer möglichen Gefährdung der Trinkwasserversorgung durch Betanken, oder Waschen von Motorrädern kann durch sachgerechte Auflagen begegnet werden.