AG Düsseldorf - Urteil vom 15.04.1993
42 C 1740/93
Normen:
BGB § 249 ;
Fundstellen:
ZfS 1993, 266

AG Düsseldorf - Urteil vom 15.04.1993 (42 C 1740/93) - DRsp Nr. 1994/15520

AG Düsseldorf, Urteil vom 15.04.1993 - Aktenzeichen 42 C 1740/93

DRsp Nr. 1994/15520

Der Nutzungsausfall von unfallbeschädigten Pkw bestimmt sich für Pkw mit einer Laufleistung bis zu fünf Jahren nach der Tabelle Sanden/Danner/Küppersbusch. Für Fahrzeuge mit einer Laufleistung zwischen fünf und zehn Jahren ist der Satz der nächst niedrigeren Gruppe der Tabelle für die Berechnung des Nutzungsausfalls maßgeblich. Bei Fahrzeugen mit einer Laufleistung von über zehn Jahren ist auf die Vorhaltekosten abzustellen.

Normenkette:

BGB § 249 ;
Fundstellen
ZfS 1993, 266