Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einem Parkplatz herausfahrenden PKW mit einem den Gehweg benutzenden Radfahrer
AG Fürstenfeldbruck, Urteil vom 26.05.1993 - Aktenzeichen 2 C 509/93
DRsp Nr. 1995/3627
Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einem Parkplatz herausfahrenden PKW mit einem den Gehweg benutzenden Radfahrer
Kommt es zu einer Kollision eines mit Schritttempo aus einem Parkplatz herausfahrenden PKW mit einem den Radweg unter Verstoß gegen § 5 Abs. 1 und § 2 Abs. 1StVO benutzenden Radfahrer, so haftet der Radfahrer allein, da die Haftung des PKW-Halters rein aus dem Gesichtspunkt der Betriebsgefahr hinter das grob verkehrswidrige Verhalten des Radfahrers zurücktritt.