AG Gießen - Urteil vom 22.01.1993 (54 Cs 14 Js 22689.2/91) - DRsp Nr. 1994/15609
AG Gießen, Urteil vom 22.01.1993 - Aktenzeichen 54 Cs 14 Js 22689.2/91
DRsp Nr. 1994/15609
Die Bezeichnung von Hilfspolizisten, die eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt haben, als "Wegelagerer" ist eine Beleidigung im Sinne des § 185StGB und auch nicht von § 193StGB gedeckt, zumindest soweit diese Bezeichnung nicht zur Verteidigung im Bußgeldverfahren verwendet wird.