Haftungsverteilung bei Schäden an einem verbotswidrig abgestellten PKW durch ein herabfallendes Verkehrsschild
AG Heidelberg, Urteil vom 24.03.1993 - Aktenzeichen 29 C 578/92
DRsp Nr. 1994/15658
Haftungsverteilung bei Schäden an einem verbotswidrig abgestellten PKW durch ein herabfallendes Verkehrsschild
Parkt ein Verkehrsteilnehmer ordnungswidrig innerhalb des Halteverbots eines Baustellenbereichs und beschädigt ein nicht ordnungsgemäß befestigtes Verkehrszeichen beim Umfallen sein Fahrzeug, so trifft den Kraftfahrer hälftiges Mitverschulden.