AG Heidelberg - Urteil vom 24.03.1993
29 C 578/92
Normen:
BGB § 823 § 254 ;
Fundstellen:
DAR 1993, 269
DAR 1993, 269

Haftungsverteilung bei Schäden an einem verbotswidrig abgestellten PKW durch ein herabfallendes Verkehrsschild

AG Heidelberg, Urteil vom 24.03.1993 - Aktenzeichen 29 C 578/92

DRsp Nr. 1994/15658

Haftungsverteilung bei Schäden an einem verbotswidrig abgestellten PKW durch ein herabfallendes Verkehrsschild

Parkt ein Verkehrsteilnehmer ordnungswidrig innerhalb des Halteverbots eines Baustellenbereichs und beschädigt ein nicht ordnungsgemäß befestigtes Verkehrszeichen beim Umfallen sein Fahrzeug, so trifft den Kraftfahrer hälftiges Mitverschulden.

Normenkette:

BGB § 823 § 254 ;
Fundstellen
DAR 1993, 269
DAR 1993, 269