AG Jever - Urteil vom 11.03.1993
C 86/93
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1994/319

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

AG Jever, Urteil vom 11.03.1993 - Aktenzeichen C 86/93

DRsp Nr. 1996/2819

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

800 DM [400 EUR] Schmerzensgeld für einen Mann aus Verkehrsunfall wegen HWS-Schleudertrauma und diversen Prellungen mit einer MdE von 100 % für sieben Tage und von 50 % für weitere sieben Tage.Erforderlichkeit des Tragens einer Schanz'schen Krawatte.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen
DfS Nr. 1994/319