AG Koblenz - 28.04.1993 (41 C 3971/92) - DRsp Nr. 1995/3920
AG Koblenz, vom 28.04.1993 - Aktenzeichen 41 C 3971/92
DRsp Nr. 1995/3920
Das Entstehen einer erstattungsfähigen Besprechungsgebühr setzt voraus, daß ein Gespräch mit einem bereits über die Sachlage informierten Rechtsanwalt stattgefunden hat.