AG Miesbach - Urteil vom 11.02.1993 (2 C 975/92) - DRsp Nr. 1994/15820
AG Miesbach, Urteil vom 11.02.1993 - Aktenzeichen 2 C 975/92
DRsp Nr. 1994/15820
1. "In persönlichem Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt" i.S.d. § 1 Nr. 4b AVBR (80) bedeutet, daß sich die Sachen im Blickfeld des Gewahrsamsinhabers oder derart in seiner Nähe befindet, daß ein Zugriff eines Dritten jederzeit verhindert oder zumindest sofort entdeckt wird.
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