AG Nürnberg - Urteil vom 18.03.1993 (12 C 738/93) - DRsp Nr. 1995/2276
AG Nürnberg, Urteil vom 18.03.1993 - Aktenzeichen 12 C 738/93
DRsp Nr. 1995/2276
Mangels realistischer Aussicht darauf, ein billigeres Pauschalangebot erkunden zu können, verstößt die Ersatzwagen-Anmietung zum angebotenen Unfallersatz-Tarif nicht ohne weiteres gegen die Schadengeringhaltungspflicht des Geschädigten.