AG Offenburg - Urteil vom 27.04.1993 (2 C 87/93) - DRsp Nr. 1994/15879
AG Offenburg, Urteil vom 27.04.1993 - Aktenzeichen 2 C 87/93
DRsp Nr. 1994/15879
Mietet der Geschädigte ein Fahrzeug an, so genügt die Einholung von ein bis zwei Vergleichsangeboten am Ort zur Einhaltung der Schadensminderungspflicht. Die Empfehlungen des HUK-Verbandes haben zwischen den Parteien grundsätzlich keine Rechtswirkung.