AG Pirmasens - Urteil vom 17.02.1993
5 C 306/92
Normen:
BGB § 254 Abs. 2 ; PflVG § 3 ; StVG § 7 ;
Fundstellen:
r+s 1994, 60

AG Pirmasens - Urteil vom 17.02.1993 (5 C 306/92) - DRsp Nr. 1994/15889

AG Pirmasens, Urteil vom 17.02.1993 - Aktenzeichen 5 C 306/92

DRsp Nr. 1994/15889

Der Geschädigte verstößt gegen die Schadenminderungspflicht, wenn er sein noch fahrtüchtiges Fahrzeug zunächst wochenlang weiterbenutzt, um es dann am Gründonnerstag zur Reparatur in die Werkstatt zu geben, und wenn sich auf diese Weise die vom Sachverständigen veranschlagte Reparaturdauer von 4 Werktagen wegen der Feiertage auf 8 Tage verdoppelt; der Haftpflichtversicherer braucht ihm dann die Mietwagenkosten nur für die Dauer von 4 Tagen zu erstatten.

Normenkette:

BGB § 254 Abs. 2 ; PflVG § 3 ; StVG § 7 ;
Fundstellen
r+s 1994, 60