AG Iserlohn - Urteil vom 04.02.1994 (40 C 650/93) - DRsp Nr. 1995/3945
AG Iserlohn, Urteil vom 04.02.1994 - Aktenzeichen 40 C 650/93
DRsp Nr. 1995/3945
Hat sich der Versicherungsnehmer während des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht zwecks Wiedererlangung der Fahrerlaubnis in einem außergerichtlichen Vergleich bereit erklärt, seine Kraftfahreignung durch einen Sachverständigen überprüfen zu lassen, besteht für dessen Kosten kein Versicherungsschutz, da der Sachverständige nicht vom Gericht herangezogen, sondern vom Versicherungsnehmer beauftragt wird.