AG Schlüchtern - Beschluß vom 30.05.1994
12 Js 19137/93 OWi
Normen:
OWiG § 46 ; StPO §§ 44 ff., 235;
Fundstellen:
ZfS 1995, 77

AG Schlüchtern - Beschluß vom 30.05.1994 (12 Js 19137/93 OWi) - DRsp Nr. 1995/9513

AG Schlüchtern, Beschluß vom 30.05.1994 - Aktenzeichen 12 Js 19137/93 OWi

DRsp Nr. 1995/9513

Ist über den Antrag des Betroffenen, ihn vom Erscheinen in der Hauptverhandlung zu entbinden, nicht entschieden worden, so ist dem Betroffenen von Amts wegen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Hauptverhandlung zu gewähren.

Normenkette:

OWiG § 46 ; StPO §§ 44 ff., 235;
Fundstellen
ZfS 1995, 77