LG Coburg - Urteil vom 19.10.1994 (2 O 749/92)
Die Klägerin (geb. ...) nimmt die Beklagten als Fahrzeughalter und Haftpflichtversicherung auf Zahlung eines Schmerzensgeldes und Feststellung des Zukunftschadens aus einem Auffahrunfall vom 27.7.1990 in Anspruch. Am [...]