LG Hagen - Urteil vom 18.06.1996 (1 S 98/96) - DRsp Nr. 1997/1784
LG Hagen, Urteil vom 18.06.1996 - Aktenzeichen 1 S 98/96
DRsp Nr. 1997/1784
Begründet der Anwalt des KH-Versicherers den Klageabweisungsantrag für diesen und als Streithelfer für den Versicherungsnehmer damit, der Verkehrsunfall sei zwischen dem Kl. und dem Versicherungsnehmer verabredet gewesen, kann der mit dieser Rechtsverteidigung nicht einverstandene Versicherungsnehmer einen eigenen Anwalt beauftragen; im Falle gemeinsamer Verurteilung hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer die Kosten zu erstatten.