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AG Nordhorn - Urteil vom 11.06.2002 (3 C 285/02)

Haftungsverteilung bei Kollision mit der Fahrgasttür eines Taxis

Von der Darstellung des Tatbestands wird gemäß § 313 a Abs. 1 ZPO abgesehen. Die Klage ist zulässig und teilweise begründet. Der Kläger hat gegen die Beklagten gemäß §§ 7, 17, 18 StVG, § 3 PflVG einen Anspruch auf [...]
AG Nordhorn - 11.06.2002 (3 C 285/02)

Haftungsverteilung bei Kollision mit der Fahrgasttür eines Taxis

DAR 2003, 78 [...]