LG Nürnberg-Fürth - Urteil vom 26.03.2003 8 S 9638/02
Normen:
BGB § 249 ;
Fundstellen:
DRsp I(123)490d
ZfS 2003, 292
Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden; Reparaturkostenersatz auf Gutachtenbasis - Ausbesserung statt Neuteile-Ersatz
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 26.03.2003 - Aktenzeichen 8 S 9638/02
DRsp Nr. 2004/2543
Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden; Reparaturkostenersatz auf Gutachtenbasis - Ausbesserung statt Neuteile-Ersatz
Bei der Abrechnung unfallbedingter Kfz-Reparaturkosten auf Gutachtenbasis muss sich der Geschädigte mit einem vom Sachverständigen für ausreichend gehaltenen Instandsetzungsweg - Ausbeulung und Neulackierung statt teureren Neuteile-Ersatzes - "zufrieden geben".