AG Frankfurt/Oder - Urteil vom 25.08.2005 26 C 409/05
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 9 Abs. 1 ;
Fundstellen:
Schaden-Praxis 2006, 90
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug
AG Frankfurt/Oder, Urteil vom 25.08.2005 - Aktenzeichen 26 C 409/05
DRsp Nr. 2008/11098
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug
Kommt es zu einer Kollision eines Linksabbiegers mit einem von hinten überholenden Fahrzeug, so ist eine Haftungsverteilung von 1/3 : 2/3 zu Lasten des Linksabbiegers gerechtfertigt.