Die Parteien streiten um Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall.
Am 19.05.2003 kam es in der B.-Straße in W. zu einem Unfall zwischen dem Beklagten zu 1) als Fahrzeugführer des bei der Beklagten zu 2) versicherten Fahrzeugs Renault 19 mit dem amtlichen Kennzeichen xxx und dem Zeugen M.W., der das Motorrad des Klägers Suzuki mit dem amtlichen Kennzeichen xxx steuerte. Der Zeuge W. befuhr die B.-Straße in Richtung K.-Straße. Der Beklagte zu 1) befuhr die B.-Straße in entgegengesetzter Richtung. In Höhe der Einmündung zur Bl.-Straße fuhr der Beklagte zu 1) vor dem Zeugen W. links in die Bl.-Straße hinein und setzte dann wieder sofort rückwärts auf die B.-Straße zurück. Bei der Bl.-Straße handelt es sich um eine relativ schmale Sackgasse.
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