Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger zur Nachtzeit
LG Hagen, Urteil vom 14.01.2005 - Aktenzeichen 9 O 224/03
DRsp Nr. 2008/13670
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger zur Nachtzeit
Überquert ein dunkel gekleideter Fußgänger bei Regen und Dämmerung unter Nichtbeachtung herannahender Fahrzeuge die Fahrbahn und wird er etwa in der Mitte von einem Fahrzeug erfasst, so überwiegt das Verschulden des Fußgängers soweit, dass die Betriebsgefahr des Fahrzeugs dahinter zurücktritt, wenn der PKW-Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit eingehalten hat und der Unfall für ihn auch bei einer niedrigeren Geschwindigkeit nicht zu vermeiden gewesen wäre.