Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Der Kläger begehrt die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einstufung seines Kraftfahrzeuges als Lastkraftwagen (Lkw).
Der Kläger ist Halter des Pick-up-Fahrzeuges der Marke Chrysler, Dogde RAM 1500 4x4, mit dem amtlichen Kennzeichen ... Das Fahrzeug hat eine Höchstgeschwindigkeit von 180 km/h, ein Leergewicht von 2.510 kg und eine zulässige Gesamtmasse von 3.017 kg, einen Hubraum von 5.654 cm3, fünf Sitzplätze und eine Doppelkabine. Zulassungsrechtlich ist das Fahrzeug als "LKW offener Kasten" eingestuft.
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