Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
Sein Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 22. April 2009 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Meiningen -
Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
I.
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