LSG Hamburg - Urteil vom 06.11.2019 (L 2 U 18/19)
1. Die Berufung wird zurückgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. 3. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Kläger begehrt die Feststellung, dass er am 8. Juli 2015 [...]