1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Schwerin vom 19.07.2017 unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 13.663,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 05.05.2015 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt die Klägerin zu 2/5 und der Beklagte zu 3/5.
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