LAG Hamm - Beschluss vom 05.05.2023 (14 Ta 368/22)
Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 10. Oktober 2022 (2 Ca 269/22) aufgehoben. Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen wird für derzeit zulässig [...]