LSG Bayern - Beschluss vom 25.01.2023 (L 8 SO 343/22 B ER)
I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Augsburg vom 15. Dezember 2022 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. I. Streitig ist im Verfahren des [...]