3/9.3 Pflichten des Erben

Autor: Klose

Neben den Zahlungspflichten des Erben, die im Folgenden bei der Darstellung der Erbenhaftung aufgezeigt werden, treffen diesen auch andere Verpflichtungen. In der Praxis bedeutsam sind u.a. folgende Verpflichtungen:

Verpflichtungen aufgrund Anordnung in der letztwilligen Verfügung

Hat der Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung neben der Erbeinsetzung auch Vermächtnisse und/oder Auflagen angeordnet, ist der Erbe verpflichtet, diese zu erfüllen. Bei Bestehen einer Erbengemeinschaft sind Vermächtnisse und Auflagen als Nachlassverbindlichkeiten nach § 1961 Abs. 2 BGB vor Verteilung des Nachlasses zu erfüllen.

Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen