Autor: Klose |
Zunächst ist festzustellen, was die Ehegatten mit der letztwilligen Verfügung bezwecken.
Für Ehegatten stellt sich die Frage, ob sie ihre Rechtsnachfolge von Todes wegen getrennt oder gemeinsam regeln wollen. Voneinander unabhängige, nicht aufeinander abgestimmte einseitige Testamente eines oder beider Ehegatten sind aber nur dann sinnvoll, wenn die Ehegatten ihr Vermögen getrennt voneinander verwalten und dieses auch unabhängig, d.h. ohne Abstimmung mit dem anderen Ehegatten, vererben möchten oder der andere Ehegatte keine Kenntnis von den getroffenen Verfügungen erhalten soll.
Soll dagegen die Rechtsnachfolge von Todes wegen von den Ehegatten gemeinsam geregelt werden, so kann dieses entweder durch aufeinander abgestimmte getrennte Testamente eines jeden Ehegatten, durch ein gemeinschaftliches Testament oder durch einen Erbvertrag geschehen. Dabei unterscheiden sich die verschiedenen Testamentsformen und der Erbvertrag insbesondere im Hinblick auf die unterschiedlichen Bindungswirkungen.
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