5/2.2 Mandantenfragebogen

Autor: Klose

Der Rechtsanwalt ist nach der Rechtsprechung bei der Erstellung und Beratung einer Verfügung von Todes wegen verpflichtet, den Mandanten durch eine umfassende Klärung und Aufklärung vor Schädigung zu schützen (BGH, Urt. v. 26.09.2001 - IV ZR 298/98, FamR 2002, 26). Zur Erforschung des Willens und der Klärung von Gestaltungsvarianten empfiehlt es sich, die Anliegen der Mandanten vorab mit Hilfe eines Fragebogens festzustellen, da die konkrete Gestaltung der Verfügung von Todes wegen einer genauen Kenntnis der Verhältnisse und Wünsche des Erblassers bedarf.

5/2.2.1 Muster: Mandantenfragebogen

5/2.2.2 Erläuterungen

Testierfähigkeit

(1) Zunächst sind die allgemeinen Vorfragen zur Testamentsgestaltung zu klären. Dabei ist zu beachten, dass für die Errichtung eines Einzeltestaments oder gemeinschaftlichen Testaments die mit dem 16. Lebensjahr erlangte Testierfähigkeit (§ 2229 BGB) ausreicht, demgegenüber der Abschluss eines Erbvertrags grundsätzlich die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit des Erblassers voraussetzt (§ 2275 Abs. 1 BGB; Ausnahme: § 2275 Abs. 2, 3 BGB).

Allgemeine Daten

(2) Bei den Daten des Testierenden sollten zumindest Name, Vorname, Geburtsdatum und nach Möglichkeit auch der Geburtsort erfragt werden. Es empfiehlt sich, auch den derzeitigen Wohnsitz aufzunehmen.