Autor: Klose |
Jede natürliche Person hat die Möglichkeit, durch Errichtung eines Testaments ihre Erbfolge abweichend von der gesetzlichen Erbfolge nach ihren persönlichen Wünschen und Vorstellungen zu regeln.
Im Rahmen der Testamentsgestaltung stehen dem Testierenden dabei verschiedene Testamentsformen zur Verfügung. Für jede Testamentsform hat der Gesetzgeber zur Sicherung von Urheberschaft und Inhalt eines Testaments strenge formale Wirksamkeitsvoraussetzungen geschaffen, um dem Erblasserwillen in der beabsichtigten Weise im Fall des Ablebens des Testierenden Wirksamkeit zu verleihen.
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