5/3.1 Feststellung des Sachverhalts

Autor: Knorr

Informationsbedarf

Nur durch richtige und gezielte Fragestellung können die notwendigen Informationen, die zur Errichtung einer den Wünschen und Zielen der testierenden Ehegatten entsprechenden letztwilligen Verfügung notwendig sind, erlangt werden. Bei testierenden Ehegatten mit gemeinschaftlichen Kindern sind insbesondere folgende Punkte zu klären:

In Bezug auf die Ehegatten

Personalien, Geburtsdaten, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Zeitpunkt der Eheschließung und Güterstand der Ehegatten;

persönliche Situation der Ehegatten (Beruf, Gesundheit, Fähigkeiten zur Klärung der Frage, ob beide Ehegatten und jeder alleine zur Vermögensverwaltung in der Lage wären);

gewöhnlicher Aufenthalt des Testierenden;

Kinder aus anderen Beziehungen, geschiedene oder verstorbene Ehegatten und deren Personalien;

bereits errichtete Testamente oder Erb- und/oder Eheverträge zur Klärung der Testierfreiheit;

bestehende (Vorsorge-)Vollmachten zur Feststellung der Handlungsfähigkeit vor und nach dem Tod der Ehegatten;

bestehende Erbteils- oder Pflichtteilsverzichtverträge zur Beurteilung der Gefahr von ungewolltem Vermögensabfluss durch Pflichtteilsansprüche nach dem Tod des Erstversterbenden;