Autor: Knorr |
Ausgangspunkt jeder Gestaltung und Errichtung einer letztwilligen Verfügung von Ehegatten mit gemeinsamen Kindern ist zunächst die genaue Ermittlung des Sachverhalts (Teil 5/3.1) sowie die Feststellung der Wünsche und Ziele der testierenden Ehegatten, um das geeignete Grundkonzept der Gestaltung von Todes wegen zu finden (Teil 5/3.2). Ist dies geschehen, muss die Wahl der richtigen Form (Teil 5/3.3) getroffen und die Feinabstimmung bei der inhaltlichen Gestaltung der letztwilligen Verfügung (Teil 5/3.4) vorgenommen werden.
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