6/4.3 Das klassische Modell des Behindertentestaments und Alternativgestaltungen

Autor: Grziwotz

6/4.3.1 Die Gestaltungselemente im Überblick

Bausteine

Ein klassisches Behindertentestament arbeitet mit vier erbrechtlichen Instrumenten:

Einsetzung des behinderten Menschen zum nicht befreiten (Mit-)Vorerben zu einer Quote oberhalb des Pflichtteils;

Einsetzung eines Nacherben und von Ersatznacherben, beim Ehegattentestament Einsetzung des überlebenden Ehegatten zum Miterben neben dem behinderten Kind und zu seinem Nacherben und ersatzweise des oder der nicht behinderten Kindes bzw. Kinder, die für den Schlusserbfall Miterben neben dem behinderten Geschwisterteil und dessen Nacherben werden;

Anordnung einer Dauertestamentsvollstreckung gem. § 2209 BGB bzgl. des Erbteils, welcher der Vorerbschaft unterliegt, bis zum Tod des Vorerben sowie meist auch Einsetzung des Testamentsvollstreckers auch als Nacherbenvollstrecker;

Verwaltungsanordnungen an den Testamentsvollstrecker nach § 2216 Abs. 2 BGB zur Verwendung des Nachlasses bzw. seiner Erträge, um "sozialleistungsunschädliche" Zuwendungen an das behinderte Kind als Vorerben zu ermöglichen, d.h. solchen, die nicht dem Zugriff des Sozialhilfeträgers unterliegen und deshalb den Lebensstandard des Kindes erhöhen.

Höchstrichterlich gebilligtes Modell