6/4.1 Rechtliche Ausgangslage

Autor: Grziwotz

6/4.1.1 Begriff "Behindertentestament"

Keine gesetzliche Definition

Beim sogenannten Behindertentestament handelt es sich - anders als beispielsweise beim Unternehmertestament, das eine Verfügung des Unternehmers darstellt - um keine Verfügung einer behinderten Person. Es existiert auch keine gesetzliche Definition. Es handelt sich lediglich um einen besonderen Typus einer letztwilligen Verfügung, der auf einen bestimmten Lebenssachverhalt "reagiert". Andere Beispiele sind das Ehegattentestament, der Erbvertrag nichtehelicher Paare, das Geschiedenentestament und das Testament der Patchwork- oder Fortsetzungsfamilie. Wie bei diesen handelt es sich um einen Oberbegriff für eine Vielzahl unterschiedlicher Gestaltungsmöglichkeiten von Verfügungen von Todes wegen, die allerdings vor dem Hintergrund des gleichen Grundproblems, nämlich des Vorhandenseins eines behinderten Kindes, errichtet werden.

Verfügende Personen

Es handelt sich um das Testament oder den Erbvertrag von Angehörigen, meistens der Eltern oder Großeltern, eines Menschen mit einer Behinderung. Ziel der Verfügung von Todes wegen ist es, die Versorgung des behinderten Angehörigen über den Tod des Erblassers oder der Erblasser hinaus sicherzustellen.

Anwendungsfeld